Auch in der Gemeinde Lampertswalde will die Fa. Ahrens Gleisschotter aufbereiten und hat die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans beantragt. Dagegen wehren sich Bürgerinnen und Bürger. Eine Bürgerinitiative hat sich bereits gebildet.
Der Gemeinderat hat (zunächst?) die Aufstellung des Bebauungsplanes abgelehnt.
Näheres erfahren Sie hier:
Schaumburger Nachrichten vom 12. November 2016
In letzter Zeit haben sich besonders viele Bürgerinnen und Bürger über den vom Asphaltmischwerk ausgehenden Gestank beschwert.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat dies zum Anlass genommen, am 11. Nov. 2016 auf dem Gelände der Fa. Ahrens Luftproben zu nehmen, um sie im Labor untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen werden einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Die BI Stadthagen wird sich Anfang 2017 mit Mitarbeitern des Gewerbeaufsichtsamtes treffen. Dabei sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung erörtert werden. Hierbei ist für die Vertreter der BI auch die Frage von Interesse, wie bei der Analyse berücksichtigt wird, dass am Tag der Probennahme Windstille herrschte und sich daher der Gestank in der Umgebung kaum ausbreiten konnte.
Ein voll beladener LKW der Firma Ahrens ist in Meinsen in den Graben gefahren. Weitere Informationen über den Unfall finden Sie in den Schaumburger Nachrichten.
Die Abraumhalde am Georgschacht besteht im Kern aus giftiger Schlacke. Um ein Ausschwemmen von Schadstoffen zu verhindern, soll die Halde mit unbelastetem Bodenaushub abgedeckt und anschließend rekultiviert werden.
Die Fa. Ahrens hat - so die Schaumburger Nachrichten - damit begonnen, rund 120.000 Tonnen Bodenaushub von der Halde wieder abzutragen und auf die Autobahnbaustelle bei Bad Nenndorf zu bringen.
Die Stadt Stadthagen hat dies der Firma untersagt. Die Fa. Ahrens wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untersagungsverfügung.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Stadt Stadthagen in seiner Entscheidung vom 28.09.2016 Recht gegeben und festgestellt, dass der Abbau und Abtransport des eingebauten Halden- und Abdeckmaterials sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht rechtswidrig sei. Zum einen habe Ahrens keine Genehmigung zum Abbau. Zum anderen verstoße der Abbau gegen Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, weil er eine schädliche Bodenveränderung bewirke. Denn ohne die Abdeckung der Halde würden hohe Konzentrationen an Schwermetallen aus dem Bergemantel herausgelöst und mit dem Haldensickerwasser in den Haldengraben und das Grundwasser transportiert.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Fa. Ahrens Beschwerde eingelegt hat.
Nach Auffassung der BI zeigt auch dieser Vorfall, wie wichtig es ist, dass das Unternehmen streng kontrolliert wird und die Behörden vor keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Firma zurückweichen.
Den WIR-Vorsitzenden Richard Wilmers erreichen nahezu täglich Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich massiv über eine starke Geruchsbelästigung beschweren. Die Beschwerden kämen nicht nur aus der näheren Umgebung des Asphaltmischwerkes, sondern auch aus anderen Stadtteilen.
Wilmers kündigte an, sich an den Landkreis zu wenden, um Maßnahmen einzufordern.
Auszug aus den Schaumburger Nachrichten:
"Untere Wasserbehörde erteilt Auflagen für das Entwässerungssystem
Abflüsse gehören frei
Die Firma Ahrens hat dafür zu sorgen, dass das Entwässerungsystem auf dem Gelände ihres Asphalt-Mischwerks am Georgschacht einwandfrei funktioniert. Diese Anordnung hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises nach einem Ortstermin Ende Juli erteilt."
Die Fa. Ahrens hat – wie wir vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover erfahren haben – mit Datum vom 14.04.2016 einen Antrag zur Genehmigung des Umschlages von gefährlichen Abfällen (Gleisschotter) gestellt. Derzeit wird der Antrag von den zu beteiligenden Behörden geprüft.
Der Antrag wird in einem öffentlichen Verfahren bearbeitet. Sobald die Unterlagen vollständig sind, werden der Antrag und die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Unterlagen können dann eingesehen werden und Einwendungen gegen das Vorhaben können erhoben werden.
Die BI wird auf dieser Homepage über die Auslegung informieren.
Die BI hat schon immer vermutet, dass bei starkem Regen große Mengen kontaminiertes Wasser vom Betriebsgelände der Firma Ahrens fließen und so auf Dauer Oberflächengewässer und auch Grundwasser verunreinigen können.
Im letzten Jahr hatte sich die BI wegen ihrer Befürchtungen an das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim gewandt und daraufhin von dort ein Schreiben der Fa. Ahrens erhalten, in dem die Firma behauptet, dass eine Belastung der Umgebung durch Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ausgeschlossen sei, da sich "auf dem Gelände .. nur ungefährlicher Abfall" befinde.
Diese Behauptung der Firma Ahrens ist unseres Erachtens falsch. Wir haben am 2. Juni dieses Jahres während eines starken Regenschauers direkt an der Zufahrt vom Firmengelände ablaufendes Wasser aufgefangen und auf Kosten der BI von einem renommierten Analyselabor untersuchen lassen. Die Ergebnisse übertreffen unsere schlimmsten Befürchtungen.
Trotz der Entwässerungsrinnen kommt bei Starkregen vom Gelände eine Brühe mit hochgiftigen Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium, krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen und diversen, vermutlich gesundheitsschädlichen Pflanzenschutzmitteln herunter. Auch Glyphosat befindet sich darunter, mit dem die Bundesbahn Gleisschotter besprüht, der bekanntlich von Ahrens in Stadthagen behandelt wird.
Die BI befürchtet, dass Ahrens durch giftige und krebserregende Emissionen nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnte, sondern auch die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser. Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, damit auch bei Starkregen kein kontaminiertes Wasser vom Firmengelände fließen kann. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das auf dem Firmengelände über die Entwässerungsrinnen aufgefangene Wasser fachgerecht behandelt wird, bevor es wieder in den Wasserkreislauf gelangt.
Die BI hat die Untersuchungsergebnisse dem Landkreis als zuständiger unterer Wasserbehörde aber auch dem Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim und der Stadt Stadthagen zugeleitet, damit von dort das Weitere veranlasst wird.
Nach Bomlitz und Wietzendorf scheitert Ahrens innerhalb kürzester Zeit mit seinen Ansiedlungsplänen auch in Walsrode. Näheres finden Sie hier.
Die Fa. Ahrens bereitet offensichtlich eine großflächige Ausweitung des Asphalt-Mischwerkes vor. Wie wir gerade erfahren haben, hat die Firma inzwischen die an das Betriebsgelände angrenzende Waldfläche gekauft.
Allerdings ist die ca.1 ha große Fläche am Georgschacht im geltenden Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. Im Frühjahr des vergangenen Jahres sind dort etliche Bäume durch einen Sturm beschädigt worden. Daraufhin hat der damalige Eigentümer den gesamten Baumbestand beseitigt, wobei auch mehrere der besonders geschützten Ahornbäume gefällt worden sind.
Auch wenn aufgrund eines Sturmschadens großflächig abgeholzt worden ist, handelt es sich bei der Fläche weiterhin um ein ausgewiesenes Waldgrundstück, dessen Eigentümer durch das Waldgesetz verpflichtet ist, wieder neue Bäume zu pflanzen. Gerade an dieser Stelle trägt der Wald in besonderer Weise zur Verbesserung der Luftqualität bei. Er filtert Staub und andere gesundheitsgefährdende Stoffe aus dem Asphalt-Mischwerk und absorbiert austretendes Kohlendioxid. Nicht zuletzt dient das Waldstück hier auch dem Lärmschutz.
Als neuer Eigentümer muss Ahrens unseres Erachtens das Waldgrundstück wieder aufforsten. Die BI hat daher beim Landkreis als zuständiger Naturschutzbehörde nachgefragt, ob von dort bereits die Wiederaufforstung veranlasst worden ist.
Auch in Petershagen wehrt sich die Bevölkerung gegen ein neues Werk der Fa. Ahrens. Näheres lesen Sie hier.
Gemeinde Wietzendorf will kein Asphalt-Mischwerk. Weitere Informationen hier.
Die BI Stadthagen unterstützt auch die BI "Pro Wasser Oerel" bei ihrem Widerstand gegen ein Asphaltmischwerk der Fa. Ahrens in ihrer Gemeinde. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Fa. Ahrens hat, wie das Verwaltungsreicht Hannover jetzt bestätigt hat, 12.000 Tonnen belastetes Material ohne Genehmigung und damit rechtswidrig auf der Halde am Georgschacht abgelagert.
Die BI hatte bereits im Dezember 2012 Bedenken gegen die Übernahme der Halde durch die Firma Ahrens geäußert und auf die Gefahr unzulässiger Ablagerungen hingewiesen, die im schlimmsten Fall auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger Stadthagens wieder beseitigt werden müssten. Auch waren wir es, die im Frühjahr 2014 öffentlich machten, dass auf der Halde unseres Erachtens irregulär Material abgelagert werde. Noch im Herbst 2014, nach seiner verlorenen Bürgermeisterwahl, ließ der ehemalige Bürgermeister Hellmann in vertraulicher Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verwaltungsausschuss der Stadt seinen Plan absegnen, dass Ahrens die Genehmigung erhalten könnte, nicht nur den zu stark belasteten Boden auf der Halde zu belassen, sondern zukünftig sogar gleichartiges Material dort zu entsorgen. Ahrens hat diese Genehmigung allerdings nicht beantragt, sondern vermutlich auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gesetzt.
Um so mehr ist die BI daher dem neuen Bürgermeister Theiß dankbar, dass er in dem Gerichtsverfahren konsequent auf einer Beseitigung des von Ahrens unzulässigerweise eingelagerten Materials bestand und sich - auch vor Gericht - auf keinerlei Vergleich oder Kompromiss einließ.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine Berufung gegen seine Entscheidung zugelassen. Dagegen soll die Fa. Ahrens allerdings Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt haben.
Im vergangenen Jahr haben sich bei uns über 200 Bürgerinnen und Bürger über die vom Asphaltmischwerk ausgehenden Geruchs-belästigungen beschwert. Weitere Beschwerden gingen direkt bei dem Gewerbeaufsichtsamt ein. Etwa die Hälfte der Betroffenen beklagten sich über Übelkeit, Kopfschmerzen und Atembeschwerden.
Es hat sich bestätigt, dass Belästigungen auch in größerer Entfernung vom Werk – im Umkreis von etwa 1,5 Kilometern – insbesondere bei Inversionswetterlagen wahrgenommen werden.
Unser Ziel ist, ein Geruchskataster mit einer möglichst belastbaren Aussage zu erstellen. Daher wird jede Meldung von uns auf Plausibilität überprüft. Deshalb bitten wir, uns den Zeitpunkt der Geruchswahrnehmung möglichst genau mitzuteilen.
Meldungen, die uns aufgrund der vorliegenden Wetterdaten zur Windrichtung zweifelhaft erscheinen, oder mit Straßenbaumaßnahmen zusammenhängen könnten, sollen nicht in unser Kataster aufgenommen werden. Im Einzelfall werden Meldungen auch noch einmal persönlich erörtert.
Aber selbst dann, wenn man nichts riecht, werden gesundheitsgefährdende Stoffe frei gesetzt. Insbesondere Quecksilbergase, die bei der Verbrennung von Braunkohle entstehen und zu Nervenschädigungen führen können, treten nahezu ungefiltert aus der Anlage aus und verbreiten sich über den Schornstein in der Umgebung.
Weitere Informationen zu dem von dem Aspahlt-Mischwerk ausgehenden Gestank finden Sie auch hier.
Auch in anderen Städten beklagen sich die Bürger über den von einem Asphalt-Mischwerk ausgehenden Gestank. Z. B. in Oranienburg.