26.10.2018: Bürgerinitiative - eingetragener Verein

Auf der Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative am 13.09.2018 wurde einstimmig beschlossen, beim Amtsgericht in Stadthagen die Eintragung des Vereins "Bürgerprotest Stadthäger Asphaltmischwerk" in das Vereinsregister zu beantragen.

 

Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 26.10.2018 unter der Nummer VR 200311.

Damit ist die Bürgerinitiative "Bürgerprotest Stadthäger Asphaltmischwerk e. V." jetzt ein eingetragener Verein und damit eine vollrechtsfähige juristische Person mit eigenen Rechten.

 

Hier finden Sie die Satzung.


04.10.2018: Noch mehr Schadstoffe für Stadthagen - Ahrens erhält Genehmigung zur Erweiterung der  Produktion

Die BI hat immer befürchtet, dass die Fa. Ahrens ihren Betrieb in Stadthagen weiter ausdehnen würde, sobald sie erst einmal Fuß gefasst hat. Dies hat sich nicht nur mit der Übernahme des Haldenbetriebs bestätigt. 

 

Jetzt hat Ahrens vom Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung erhalten, seine Asphaltproduktion um 60 % auf 190.000 Tonnen im Jahr zu erhöhen. Gleichzeitig wurden die Betriebszeiten deutlich erweitert. Jetzt darf von 4 Uhr morgens bis nachts um 22 Uhr sowohl werktags als auch - sofern im öffentliche Interesse notwendig - an Sonn- und Feiertagen produziert werden.

 

Damit erhöhen sich die Schadstoffemissionen noch einmal ganz wesentlich.

Die BI hat beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim die Antrags- und Verfahrensakten eingesehen und anhand dieser Unterlagen ermittelt, welche Mengen in die Umgebung abgegeben werden dürfen. Die Ergebnisse sind für uns schockierend.

 

So dürfen nach unseren Berechnungen unter Einhaltung von Grenzwerten im Laufe nur eines Jahres 

allein aus dem Schornstein des Asphaltmischwerkes

  • 325 kg krebserzeugende Stoffe,
  • 1,29 Tonnen Staub,
  • 64 Tonnen Kohlenmonoxid,
  • 22,5 Tonnen Schwefeloxide und
  • 22,5 Tonnen Stickoxide freigesetzt werden.

Hinzu kommen rund 50 Tonnen Staub, die auf dem Firmengelände durch das Umladen von Materialien, Fahrzeugbewegungen, den Betrieb der Brecher und Siebanlagen sowie bei Abwehungen auf den aufgeschütteten Halden entstehen können. Unsere Berechnungen finden Sie hier.

 

Ein großer Teil des Staubs besteht aus kleinsten Partikeln, die farb-, geruchs- und geschmacklos sind und teilweise direkt über die Atmung in den Blutkreislauf gelangen können. Laut Umweltbundesamt können sie unter anderem Entzündungen in den Luftröhren und Bronchien sowie verstärkte Plaquebildung in den Blutgefäßen auslösen und das vegetative Nervensystem schädigen.

 

Selbst wenn in der Praxis die dargestellten Grenzwerte unterschritten werden, ist es für uns nach wie vor unbegreiflich, wie ein so intensiv emittierender Industriebetrieb in unmittelbarer Nähe - und in Hauptwindrichtung - zu Wohngebieten, Kindergärten, etlichen Schulen und Sportstätten angesiedelt werden konnte.

Wir können uns nicht vorstellen, dass sich Eltern, Lehrer, Schüler und betroffene Bürger auf Dauer damit abfinden werden.

 

Nach Auffassung der BI hätte die Erweiterung nicht genehmigt werden dürfen. Die BI hat dem Gewerbeaufsichtsamt auf insgesamt 46 Seiten 145 Punkte aufgelistet, in denen die Gutachten von Ahrens nach unserer Auffassung fehlerhaft sind und hätten überarbeitet und korrigiert werden müssen. Die BI hat nach Durchsicht der Verfahrensakten den Eindruck, dass unsere Bedenken nicht hinreichend geprüft wurden.

 

Ob eine Genehmigung zur Erweiterung der Produktion erteilt werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob beim Betrieb des Asphaltmischwerkes die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden. Dazu muss man zunächst wissen, wie hoch die Vorbelastung durch Feinstaub in Stadthagen bereits ist, die dann durch den Betrieb erhöht wird. Da es aber für Stadthagen keine amtlichen Messwerte gibt, wurden die Werte der Messstation Allertal zugrunde gelegt – ein Ort, der 65 km von Stadthagen entfernt liegt. Die dort ermittelten Werte dürften von den tatsächlichen Werten in Stadthagen weit entfernt sein.

Denn wir betreiben seit längerer Zeit im Rahmen eines bundesweiten Projektes zwei Messstationen in Stadthagen und diese weisen um rund 45 % höhere Werte für Feinstaub aus als in Allertal. Selbst wenn unsere Messungen nicht höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen, sind sie zumindest ein wichtiges Indiz dafür, dass die Verhältnisse an der Station Allertal wesentlich von denen in Stadthagen abweichen dürften. Zumindest hätte man erwarten können, dass unter diesen Umständen in Stadthagen amtliche Messungen vorgenommen werden. Aber darauf hat das Gewerbeaufsichtsamt verzichtet und dies, obwohl im Umfeld der Anlage allein die Zusatzbelastung des zukünftigen Betriebs - ohne die Vorbelastung zu addieren - bereits die zulässigen Immissionswerte überschreiten kann.

 

Als Bürgerinitiative haben wir leider rechtlich keine Möglichkeit, die Genehmigung vor Gericht anzufechten. Doch der Gestank des Asphaltmischwerkes und die damit verbundenen Schadstoffemissionen fördern nicht gerade die Lebensqualität in unserer Stadt. Entscheidend ist deshalb, dass sich weiterhin möglichst viele Bürger gemeinsam mit uns dafür stark machen, dass sich dieses Unternehmen nicht noch weiter in Stadthagen ausbreiten kann.

 

Unterstützen Sie die Arbeit der BI und werden Sie Mitglied!


01.08.2018: BI hält Produktionserweiterung für nicht genehmigungsfähig

Die Fa. Ahrens will die Asphaltproduktion in Stadthagen um 60 % auf jährlich 190.000 Tonnen erweitern und gleichzeitig auch die Betriebszeiten verlängern. Künftig soll das Asphaltmischwerk von 4 Uhr morgens bis nachts um 22 Uhr werktags, also von Montag bis Samstag, und ggf. auch an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein dürfen.

 

Wir haben die Antragsunterlagen und Gutachten beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim eingesehen und dazu inzwischen drei umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Wir halten das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig, da die vom Unternehmen vorgelegten Gutachten unseres Erachtens in vielen Punkten von falschen Annahmen ausgehen oder notwendige Begutachtungen fehlen - so z. B. beim Thema Feinstaubbelastung. Da Feinstäube zu erheblichen gesundheitlichen Schädigungen führen können, darf die Feinstaubbelastung bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Das hierzu erstellte Gutachten geht dabei aber nicht von den Vorbelastungen am Standort Stadthagen aus, sondern stützt sich auf Werte einer 65 km entfernten Messstation in Allertal.

 

Die BI misst seit über einem Jahr in ca. 800 m Entfernung vom Asphaltmischwerk kontinuierlich die Feinstaubkonzentration. Dabei erfolgt etwa alle 150 Sekunden eine Messung, so dass im Jahr etwa 210.000 Messwerte vorliegen. Die Daten werden online an eine zentrale Sammelstelle gemeldet und sind auch für Außenstehende im Internet jederzeit verfügbar.

 

Unsere Messungen zeigen, dass die Vorbelastungen in Stadthagen um rund 45 % höher sind als in Allertal. Auch wenn unsere Messtechnik nicht höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen kann, liefert sie durchaus zufriedenstellende Ergebnisse. Dies hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bei Vergleichsmessungen festgestellt.

 

Die BI geht daher davon aus, dass die Produktionserweiterung im Nahbereich zu zusätzlichen Feinstaub- und Staubniederschlagsbelastungen führt, die die zulässigen Grenzwerte übersteigen dürften. Damit wäre der Antrag so nicht genehmigungsfähig. 

 

Im Übrigen würde eine Produktionserweiterung auch zu erheblich mehr LKW-Verkehr in Stadthagen führen, denn im Antrag wird von bis zu 710 LKW-Fahrten am Tag ausgegangen. Das dürfte auch Nienstädt deutlich mehr belasten.

 

Wir halten diese zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung von Stadthagen und Umgebung für nicht hinnehmbar und werden alles versuchen, um die Erweiterung zu verhindern.


15.06.2018: Fa. Ahrens hat belastetes Material seit über vier Jahren immer noch nicht von der Halde entfernt

Die Fa. Ahrens hat auf der Halde am Georgschacht rechtswidrig rund 11.800 Tonnen belastetes Material abgelagert. Dieses Material ist seinerzeit beim Bau der benachbarten Anlage und der Sanierung des Betriebsgrundstücks angefallen und umfasst etwa 500 LKW-Ladungen.

 

Bereits im November 2013 hat die Stadt die Beseitigung des Materials von der Halde angeordnet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat inzwischen rechtskräftig entschieden, dass die Stadt von der Fa. Ahrens zu Recht verlangen kann, dass dieses Material wieder entfernt wird.

 

Auf Nachfrage hat die Stadt bestätigt, dass die Fa. Ahrens ihren rechtlichen Verpflichtungen immer noch nicht nachgekommen ist. Immer noch liegt das belastete Material auf der Halde. 

 

Dieses Verhalten der Fa. Ahrens ist aus unserer Sicht absolut indiskutabel und entspricht in keinster Weise einem seriösen Geschäftsgebaren. Wir können daher nur allen Kommunen gratulieren, die sich erfolgreich gegen eine Ansiedlung dieser Firma gewehrt haben. 

 

Wir werden darauf dringen, dass die Stadt jetzt konsequent mit Zwangsmitteln gegen das Unternehmen vorgeht, damit endlich das Material ordnungsgemäß beseitigt wird.


10.06.2018: Fa. Ahrens verliert Prozess bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster

Die Fa. Ahrens plant, in Petershagen-Lahde u. a. auch gefährlichen Gleisschotter zu behandeln, der in Stadthagen vom Zug auf LKWs umgeladen und dann dorthin verbracht werden soll. Ein entsprechend großes Grundstück hat Ahrens dort bereits erworben.

 

Um dieses Vorhaben zu verhindern, hat der Rat von Petershagen eine Veränderungssperre beschlossen, gegen die die Fa. Ahrens erfolglos beim Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt hat. Mit der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass durch die Ansiedlung eines Industriebetriebes, nämlich der Gleisschotteraufbereitungsanlage, eine neue Nutzung des Gebietes faktisch unmöglich wird.

 

Das Gericht sah es als zulässig an, dass die Gemeinde ihr bisheriges Industriegebiet in ein arbeitsplatzintensives (Klein-)Gewerbegebiet umwandeln will. Das Vorhaben der Fa. Ahrens wäre damit nicht mehr möglich.

 

In den Schaumburger Nachrichten vom 22. Juni 2018 ist zu lesen, dass die Fa. Ahrens an ihren Plänen zur Errichtung der Gleisschotteraufbereitungsanlage in Petershagen-Lahde festhalte und - so der Geschäftsführer Giles - man nicht davor zurück schrecke, künftig juristisch gegen die Stadt Petershagen vorzugehen.

 

Wir gehen aufgrund der klaren Aussagen in der OVG-Entscheidung davon aus, dass eine mögliche Klage der Fa. Ahrens gegen den neuen Bebauungsplan, der in den nächsten Wochen in Petershagen beschlossen werden soll, kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Schaumburger Nachrichten vom 22. Juni 2018


22.05.2018: BI wendet sich wegen Gestank an Ahrens - neuer Geschäftsführer Giles antwortet

Nachdem im Sommer letzten Jahres die Verladerampe, an der der fertige Asphalt auf die LKWs verladen wird, seitlich eingehaust worden ist und an den offenen Seiten der Gestank beim Beladen mit Wasserdampf teilweise unterdrückt wurde, hatten sich die Geruchsbelästigungen nach unserem Eindruck etwas verringert.

Schaumburger Nachrichten vom 12.05.2018

Leider mussten wir in den letzten Wochen feststellen, dass der Gestank wieder in erheblichem Umfang zugenommen hat.

Wir haben uns daher schriftlich an den neuen Geschäftsführer der Fa. Ahrens, Anthony Giles, gewandt und nachgefragt, ob von dort weitere Maßnahmen zur Geruchsbekämpfung geplant seien und ggf. welche.

 

Geschäftsführer Giles teilte uns daraufhin u. a. Folgendes mit:

"Einen weiteren Erfolg versprechen wir uns von einer verbesserten Platzierung - Anordnung der Wasserdüsen. Zur Zeit wird ebenfalls eine noch komplettere Einhausung der Verladestelle projektiert.

….

Wir halten Sie gerne über den weiteren Stand der Geruchsminderung auf dem Laufenden."

 

Wir können es nur begrüßen, wenn unsere Bemühungen um eine Reduzierung der Geruchsbelästigung von der Fa. Ahrens aufgegriffen werden und Erfolge erzielt werden. Wir werden uns zu gegebener Zeit danach erkundigen, was veranlasst worden ist.

 

Wichtig ist, dass auch weiterhin Geruchsmeldungen für das Geruchskataster gemacht werden, damit wir einschätzen können, ob die angekündigten Maßnahmen erfolgreich sind.


27.01.2018: BI-Verdacht in vollem Umfang bestätigt - Fa. Ahrens hat belastetes Material auf der Halde am Georgschacht abgekippt

Der Verdacht, dass die Fa. Ahrens letztes Jahr erneut belastetes Material auf der Halde am Georgschacht abgeladen hat, hat sich in vollem Umfang bestätigt. Das haben Nachfragen der BI beim Landkreis und der Stadt ergeben. Bei einer nicht angekündigten Kontrolle  wurden rund 150 Tonnen belastetes Bodenmaterial vorgefunden, das nicht auf der Halde eingelagert werden durfte.

 

Wie die BI weiter erfuhr, ist gegen die Fa. Ahrens inzwischen vom Landkreis ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

 

Schon 2012, als die Fa. Ahrens den Betrieb der Halde übernommen hat, hat die BI hierzu ihre Bedenken geäußert und auf die Gefahr unzulässiger Einlagerungen hingewiesen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Fa. Ahrens nicht nur Asphalt produziert, sondern auch ein Entsorgungsbetrieb ist. Die Bi sieht ihre Befürchtungen jetzt erneut bestätigt. Denn eines ist für die BI klar, eine ihres Erachtens notwendige ständige Kontrolle des auf der Halde eingelagerten Materials ist ohne zusätzliches Personal und finanziellen Aufwand weder vom Landkreis noch von der Stadt kaum zu bewerkstelligen.