Die Fa. Matthäi, ursprünglich Fa. Ahrens, darf auf ihrem Firmengelände eine Abfallbehandlungsanlage betreiben. Dabei können auch Abfälle anfallen, die entsorgt werden müssen. Die Firma ist verpflichtet, in Verwertungsberichten detailliert den Verbleib des zu entsorgenden Abfalls aufzulisten und die Berichte dem Gewerbeaufsichtsamt auf Verlangen vorzulegen.
Da wir befürchten, dass Abfall kostengünstig, aber verbotener Weise auf der Halde am Georgschacht entsorgt werden könnte, haben wir die Behörde um Übersendung der Verwertungsberichte gebeten.
Es stellte sich heraus, dass die Verwertungsberichte dem Gewerbeaufsichtsamt nicht vorlagen und erst bei der Fa. Matthäi angefordert werden mussten. Dadurch sahen wir unsere Vermutung bestätigt, dass hier keine effektive Überwachung der Anlage durch das Gewerbeaufsichtsamt erfolgte.
Letztlich erhielten wir die 2-seitige Kopie eines Verwertungsberichts. Für die Bearbeitung unseres Auskunftsbegehren wurden uns einschließlich der Kosten für das Widerspruchsverfahren insgesamt 657,35 € in Rechnung gestellt.
Da der von der Behörde mit dem Kostenbescheid geltend gemachte Arbeitsaufwand u. E. völlig unverhältnismäßig war und wir den Eindruck hatten, dass wir mit einer „Strafgebühr“ überzogen werden sollten, haben wir beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Kostenbescheide erhoben.
Kurz vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Hannover und nach einem richterlichen Hinweis teilte uns das Gewerbeaufsichtsamt Folgendes mit:
Außerdem entschied inzwischen das Verwaltungsgericht, dass die Hildesheimer Behörde sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Mit der Aufhebung aller von uns angefochtenen Bescheide durch das Gewerbeaufsichtsamt ist der Rechtsstreit für die BI erfolgreich abgeschlossen.
Uns war wichtig, dem Gewerbeaufsichtsamt zu zeigen, dass wir nicht gewillt sind, unseres Erachtens unangemessene Entscheidungen der Behörde widerspruchslos hinzunehmen.
Mit Bescheid vom 18.09.2018 hatte das Gewerbeaufsichtsamt nach einem über einjährigen und teuren Verfahren der Fa. Ahrens gestattet, die Asphaltproduktion von 120.000 Tonnen/Jahr um rund 60% auf 190.000 Tonnen/Jahr zu steigern.
Wir hatten damals dem Gewerbeaufsichtsamt insgesamt 145 Punkte aufgelistet, in denen die Gutachten von Ahrens nach unserer Auffassung fehlerhaft waren und hätten überarbeitet und korrigiert werden müssen. Da unsere Einwendungen unbeachtet blieben, hatten wir gegen das Gewerbeaufsichtsamt im Umweltministerium eine – allerdings erfolglose - Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Zu unserer Überraschung teilte uns das Gewerbeaufsichtsamt jetzt mit Schreiben vom 06.01.2021 mit:
„Zwischenzeitlich hat Fa. Matthäi Schaumburg den rechtsverbindlichen Verzicht auf die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 18.09.18 mit der u.a. eine Erhöhung der Produktionsleistung auf 190.000 Tonnen Asphaltmischgut pro Jahr zugelassen …..worden war, erklärt.“
Wir können nur begrüßen, dass die Produktion nicht ausgeweitet wird.
Über die Hintergründe dieser Entscheidung können wir natürlich nur Vermutungen anstellen. Möglicherweise verfolgt das Unternehmen jetzt eine andere Geschäftspolitik. Außerdem müssen jetzt weiterhin bestimmte Stoffe in der Abluft nicht kontinuierlich gemessen werden. Gegen diese behördliche Anordnung in der Erweiterungsgenehmigung hatte sich Ahrens bislang gewehrt.
Am 06.01.2021 hat das Gewerbeaufsichtsamt der Fa. Matthäi Schaumburg (vormals Fa. Ahrens) u. a. die Annahme, Behandlung und zeitweilige Lagerung von Boden und Steinen bis zu einem Zuordnungswert Z2 genehmigt. Das heißt – kurz gesagt - , es dürfen auf dem Firmengelände künftig stärker mit Schadstoffen belastete Abfälle, als sie bislang genehmigt waren, bearbeitet werden.
Wir sehen hierbei insbesondere zwei Probleme.
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die Fa. Ahrens Transport und Handel GmbH & Co. KG in Stadthagen nicht mehr.
Leider hat das Unternehmen aber nicht den hiesigen Standort aufgegeben, sondern sich nur umfirmiert und heißt jetzt Matthäi Schaumburg GmbH & Co. KG.
Schon 2018 veröffentlichte die Firma Ahrens keinen eigenständigen Jahresabschluss mehr im Bundesanzeiger, sondern wurde in den Konzernabschluss des Mutterkonzerns, der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m. b. H. & Co. KG in Verden einbezogen. Mit dieser Umstellung war für uns nicht mehr ersichtlich, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt und ob sich die Fehlbeträge wie in den Vorjahren kontinuierlich weiter erhöhen. Zuletzt (2017) betrug der ausgewiesene Fehlbetrag immerhin 1,25 Mio. €.
Was die Gründe für die Umfirmierung sind, wissen wir natürlich nicht.