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19.08.2022: Bericht im Hörfunksender MEER RADIO

Am 19.08.2022 berichtete der Hörfunksender MEER RADIO über die aktuelle Entwicklung in Stadthagen.

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Interview u. a. mit dem Vorstand der BI
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09.08.2022: Alles nur eine Spekulation der BI?

nAm 08.08.2022 berichteten die Schaumburger Nachrichten, dass die Fraktionsvorsitzender von SPD, CDU und FDP die Befürchtungen der BI nicht teilen, dass die Fa. Matthäi „auf dem für das Unternehmen geplanten neuen Industriegebiet am Georgschacht gefährliche Abfälle lagern oder behandeln wird.

 

Diese Einschätzung könnte nach Auffassung der BI blauäugig und fatal sein.

 

Wir haben daher nachfolgende Presseinformation an die Schaumburger Nachrichten geschickt, die von der Zeitung aber nicht aufgegriffen und veröffentlicht wurde:

 

BI: Befürchtungen nach wie vor begründet

 

„Bisher wird die Brecheranlage auf der Halde am Georgschacht betrieben, ohne dass hierfür ein Industriegebiet ausgewiesen ist. Man benötigt dafür auch kein Industriegebiet, sondern lediglich ein Gewerbegebiet, von dem dann auch weniger Belastungen ausgehen dürfen. Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht vor ein paar Jahren bestätigt,“ so Jürgen Burdorf, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Bürgerprotest Stadthäger Asphaltmischwerk e. V.“ (BI), „daher fragen wir uns, warum für die Firma Matthäi überhaupt ein neues Industriegebiet ausgewiesen werden soll.“

 

„Außerdem werden für die vorhandene Brecheranlage auf der Halde nach unseren Berechnungen derzeit maximal 2 bis 2,5 ha beansprucht. Geplant sind nach der Ratsvorlage aber 5 ha, ohne dass es hierzu eine nähere Begründung gibt,“ erläutert der 2. BI-Vorsitzende Werner Schoch.

 

Vorstandsmitglied Günter Hasemann weiter: „Wenn Ziel der Bauleitplanung sein soll, die Brecheranlage von der Halde auf eine Fläche neben dem Firmengelände der Fa. Matthäi umzusetzen, bedarf es deshalb weder eines neuen Industriegebiets - von dem im erhöhten Maße Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen dürfen - noch der Inanspruchnahmen von 5 ha Ackerfläche.“

 

Daher drängt sich der BI nur eine Erklärung auf: Die Fa. Ahrens ist seinerzeit mit ihrem Vorhaben, gefährliche Abfälle in Petershagen zu bearbeiten, am Widerstand vor Ort gescheitert. Geplant war, das Material mit der Bahn in Stadthagen anliefern zu lassen und mit LKWs zur weiteren Bearbeitung nach Petershagen zu befördern, wo es in einem knapp 2,5 ha großen Industriegebiet bearbeitet werden sollte.

Die jetzt eingeleitete Planung könnte der Fa. Matthäi die Möglichkeit eröffnen, ihr Vorhaben in Stadthagen umsetzen.

 

 

„Wir haben aufgrund der in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen Zweifel, ob Verwaltung und Rat die aufgezeigten möglichen Konsequenzen, die sich aus der eingeleiteten Planung ergeben, richtig einschätzen. Dies bestätigen auch die jüngsten Äußerungen der drei Fraktionsvorsitzenden Tadge, Beck und Biege. Wir fordern daher Rat und Verwaltung auf, den Planaufstellungsbeschluss abzuändern und zu beschließen, dass kein Industriegebiet ausgewiesen werden soll“, so Burdorf abschließend.


01.08.2022:Neues Industriegebiet (5 ha) für Fa.Matthäi?

Auf Empfehlung des letzten Umweltausschusses hat die Stadt in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, das Planungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung das Bebauungsplans Nr. 107 zugunsten der Photovoltaik am Georgschacht einzuleiten. Der neue Bebauungsplan soll neben den Flächen für die geplante Photovoltaikanlage auch ein „Industriegebiet für die Verlagerung des Arbeits- und Lagerplatzes der Fa. Matthäi“ ausweisen.

Nach der veröffentlichten Beschlussvorlage ist dafür eine Fläche von 5 ha Ackerland vorgesehen. Das entspricht etwa der Größe von 7 Bundesliga-Fußballplätzen. Damit könnte die Fa. Matthäi ihre Betriebsfläche an der Straße Am Georgschacht etwa verdreifachen. Die BI fragt sich daher, was dort eigentlich geplant ist.

 

Die Ratsvorlage mit Projektskizze können Sie im  Bürgerinformationssystem der Stadt Stadthagen finden (Menü: Sitzungskalender > Mai 2022 > Mi. 18.05 Klima- und Umweltausschuss > TOP Ö3).

 

Die BI weiß nicht, was die Fa. Matthäi auf dem Gelände genau vor hat. Sehr gut erinnern sie sich aber noch an die Planungen der Firma - seinerzeit noch als Fa. Ahrens -, in der nur etwa 20 km entfernten Stadt Petershagen. Dort sollten auf einer nur halb so großen Fläche u. a. gefährliche Abfälle behandelt und gelagert werden. Sowohl der dortige Rat als auch ansässige Gewerbebetriebe und viele Bürgerinnen und Bürger waren gegen das Vorhaben und haben es erfolgreich verhindert, da man große Umweltbelastungen und gesundheitliche  Gefahren für die Bevölkerung befürchtete. Die Befürchtung ist, dass man versuchen könnte, das Vorhaben in Stadthagen umzusetzen, mit dem man in Petershagen gescheitert ist.

 

Die Ausweisung eines zusätzlichen 5 ha großen Industriegebietes in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung bedeutet, dass der Fa. Matthäi dann auch die Behandlung gefährlicher Abfälle genehmigt werden könnte, wodurch auch erhebliche Mengen krebserregender und sonstiger gesundheitsgefährdender Stoffe freigesetzt werden könnten, und man sich dagegen faktisch nicht mehr wehren kann. Man wäre dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren in gewisser Weise schutzlos ausgeliefert. Für die BI hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Interessen betroffener Anwohnerinnen und Anwohner durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim nur unzureichend geschützt werden.

 

Der Rat sollte nach Auffassung der BI eigentlich aufgrund seiner Erfahrungen in Zusammenhang mit der Ansiedlung des Asphaltmischwerks wissen, dass ein Großteil der Bevölkerung Stadthagens mit einer derartigen Entwicklung am Georgschacht auf keinen Fall einverstanden ist.  

 

Der Widerstand der BI richtet sich nicht gegen die Photovoltaikanlage, sondern gegen die Ausweisung eines neuen Industriegebietes für die Fa. Matthäi am Georgschacht. Einen „Freifahrtschein“ für eine Unternehmensentwicklung, die die Stadt dann nicht mehr im Griff hat, darf es nicht geben. Es besteht keinerlei Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung und insbesondere das Bauamt in einer umfangreichen Vorlage zur Photovoltaik am Georgschacht mehr beiläufig und quasi ‚durch die Hintertür‘ der Fa. Matthäi die Möglichkeit zu einer erheblichen Betriebsausweitung eröffnen will.

 

Rat und Verwaltung sollten wissen, dass sich gegen derartige Erweiterungspläne nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger aus Stadthagen, sondern auch aus Meinefeld und Nienstädt zur Wehr setzen werden. 

lesenswerter Artikel in dem Schaumburger Wochenblatt vom 06.08.2022, S. 11

Schaumburger Nachrichten vom 03.08.2022

Anm. der BI: Es geht nicht um Giftmüll, sondern um gefährliche Abfälle.


15.11.2021: Prozess der BI gegen das Gewerbeaufsichtsamt erfolgreich beendet

Die Fa. Matthäi, ursprünglich Fa. Ahrens, darf auf ihrem Firmengelände eine Abfallbehandlungsanlage betreiben. Dabei können auch Abfälle anfallen, die entsorgt werden müssen. Die Firma ist verpflichtet, in Verwertungsberichten detailliert den Verbleib des zu entsorgenden Abfalls aufzulisten und die Berichte dem Gewerbeaufsichtsamt auf Verlangen vorzulegen.

 

Da wir befürchten, dass Abfall kostengünstig, aber verbotener Weise auf der Halde am Georgschacht entsorgt werden könnte, haben wir die Behörde um Übersendung der Verwertungsberichte gebeten.

Es stellte sich heraus, dass die Verwertungsberichte dem Gewerbeaufsichtsamt nicht vorlagen und erst bei der Fa. Matthäi angefordert werden mussten. Dadurch sahen wir unsere Vermutung bestätigt, dass hier keine effektive Überwachung der Anlage durch das Gewerbeaufsichtsamt  erfolgte.

 

Letztlich erhielten wir die 2-seitige Kopie eines Verwertungsberichts. Für die Bearbeitung unseres Auskunftsbegehren wurden uns einschließlich der Kosten für das Widerspruchsverfahren insgesamt 657,35 € in Rechnung gestellt.

Da der von der Behörde mit dem Kostenbescheid geltend gemachte Arbeitsaufwand u. E. völlig unverhältnismäßig war und wir den Eindruck hatten, dass wir mit einer „Strafgebühr“ überzogen werden sollten, haben wir beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Kostenbescheide erhoben.

 

Kurz vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Hannover und nach einem richterlichen Hinweis teilte uns das Gewerbeaufsichtsamt  Folgendes mit:

 

 

Außerdem entschied inzwischen das Verwaltungsgericht, dass die Hildesheimer Behörde sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

Mit der Aufhebung aller von uns angefochtenen Bescheide durch das Gewerbeaufsichtsamt ist der Rechtsstreit für die BI erfolgreich abgeschlossen.

 

Uns war wichtig, dem Gewerbeaufsichtsamt zu zeigen, dass wir nicht gewillt sind, unseres Erachtens unangemessene Entscheidungen der Behörde widerspruchslos hinzunehmen.

 


11.01.2021: Völlig überraschend verzichtet Fa. Ahrens / Matthäi auf die genehmigte Kapazitätserweiterung von 120.000 auf 190.000 Tonnen/Jahr

Mit Bescheid vom 18.09.2018 hatte das Gewerbeaufsichtsamt nach einem über einjährigen und teuren Verfahren der Fa. Ahrens gestattet, die Asphaltproduktion von 120.000 Tonnen/Jahr um rund 60% auf 190.000 Tonnen/Jahr zu steigern

 

Wir hatten damals dem Gewerbeaufsichtsamt insgesamt 145 Punkte aufgelistet, in denen die Gutachten von Ahrens nach unserer Auffassung fehlerhaft waren und hätten überarbeitet und korrigiert werden müssen. Da unsere Einwendungen unbeachtet blieben, hatten wir gegen das Gewerbeaufsichtsamt im Umweltministerium eine – allerdings erfolglose - Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt.

 

Zu unserer Überraschung teilte uns das Gewerbeaufsichtsamt jetzt mit Schreiben vom 06.01.2021 mit:

 

„Zwischenzeitlich hat Fa. Matthäi Schaumburg den rechtsverbindlichen Verzicht auf die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 18.09.18 mit der u.a. eine Erhöhung der Produktionsleistung auf 190.000 Tonnen Asphaltmischgut pro Jahr zugelassen …..worden war, erklärt.“

 

Wir können nur begrüßen, dass die Produktion nicht ausgeweitet wird. 

 

Über die Hintergründe dieser Entscheidung können wir natürlich nur Vermutungen anstellen. Möglicherweise verfolgt das Unternehmen jetzt eine andere Geschäftspolitik. Außerdem müssen jetzt weiterhin bestimmte Stoffe in der Abluft nicht kontinuierlich gemessen werden. Gegen diese behördliche Anordnung in der Erweiterungsgenehmigung hatte sich Ahrens bislang gewehrt. 


06.01.2021:  Gewerbeaufsichtsamt erweitert Genehmigung der Bauschuttrecyclinganlage

Am 06.01.2021 hat das Gewerbeaufsichtsamt der Fa. Matthäi Schaumburg (vormals Fa. Ahrens) u. a. die Annahme, Behandlung und zeitweilige Lagerung von Boden und Steinen bis zu einem Zuordnungswert Z2 genehmigt. Das heißt – kurz gesagt - , es dürfen auf dem Firmengelände künftig stärker mit Schadstoffen belastete Abfälle, als sie bislang genehmigt waren, bearbeitet werden.

 

Wir sehen hierbei insbesondere zwei Probleme. 

  • Zum einen befürchten wir eine Staubentwicklung mit der mehr Schadstoffe u. a. auch wassergefährdende Stoffe vom Betriebsgelände in die Umgebung freigesetzt werden. Das Gewerbeaufsichtsamt hat dem Unternehmen dazu aufgegeben, eine verstärkte Staubentwicklung vor allem an den Materialaufgabe-, Materialübergabe- und Materialabwurfstellen zu vermeiden und auch die Flächen ggf. feucht zu halten sowie Fahrwege und offene Betriebsflächen regelmäßig zu reinigen.
    Wir werden, soweit möglich, beobachten, ob die behördlichen Vorgaben eingehalte werden.

  • Zum anderen sehen wir die Gefahr, dass Niederschlagswasser in das zwischengelagerte Material eindringt, mit wassergefährdenden Stoffen belastet wird und dann in den kleinen Bach neben dem Firmengelände gelangt.
    Der Landkreis hat hierzu mit Bescheid vom 04.12.2020 der Firma umfangreiche Vorgaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Abwassers gemacht. Dazu gehört auch der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die wir schon seit längerem gefordert hatten.
    Wir werden zu gegebener Zeit nachfragen, ob die Anordnungen des Landkreises ordnungsgemäß vom Unternehmen umgesetzt werden und damit eine Verunreinigung des Baches vermieden wird.

01.01.2021: Fa. Ahrens Transport heißt jetzt Matthäi Schaumburg GmbH & Co. KG

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die Fa. Ahrens Transport und Handel GmbH & Co. KG in Stadthagen nicht mehr.

 

Leider hat das Unternehmen aber nicht den hiesigen Standort aufgegeben, sondern sich nur umfirmiert und heißt jetzt Matthäi Schaumburg GmbH & Co. KG

 

Schon 2018 veröffentlichte die Firma Ahrens keinen eigenständigen Jahresabschluss mehr im Bundesanzeiger, sondern wurde in den Konzernabschluss des Mutterkonzerns, der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m. b. H. & Co. KG in Verden einbezogen. Mit dieser Umstellung war für uns nicht mehr ersichtlich, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt und ob sich die Fehlbeträge wie in den Vorjahren kontinuierlich weiter erhöhen. Zuletzt (2017) betrug der ausgewiesene Fehlbetrag immerhin 1,25 Mio. €.

 

Was die Gründe für die Umfirmierung sind, wissen wir natürlich nicht.

 


03.12.2020: Ahrens zieht Antrag auf Genehmigung des Umschlags gefährlichen Abfalls in Stadthagen zurück

Anfang 2016 wurde bekannt, dass die Fa. Ahrens beim Gewerbeaufsichtsamt in Hannover den Antrag gestellt hatte, in Stadthagen jährlich bis zu 30.000 Tonnen gefährlichen Gleisschotter von der Schiene auf LKWs umzuladen. Dieses Material sollte dann zur weiteren Verarbeitung nach Petershagen gefahren werden. Gegen diese Ansiedlung hat sich die dortige Bürgerinitiative “Stoppt den Giftmüll“, mit der wir auch zusammenarbeiteten, erfolgreich gewehrt. Es wurde nämlich der Bebauungsplan so geändert, dass eine Aufbereitung gefährlichen Gleisschotters in Petershagen nicht mehr zulässig war.

 

Wir hatten uns seinerzeit gegen die Umladung in Stadthagen gewehrt: Unsere Befürchtung war, dass unter anderem auch krebserzeugender und genverändernder Feinstaub bei der Umladung entweichen könnte.

 

Ende November 2020 haben wir dann auf Nachfrage vom Gewerbeaufsichtsamt in Hannover erfahren, dass der Antrag auf Umschlag von gefährlichem Gleisschotter in Stadthagen von Ahrens zurückgezogen wurde.

 

Wir können nur hoffen, dass wir damit auf Dauer von dem Umschlag und der Verarbeitung gefährlichen Gleisschotters in Stadthagen verschont bleiben.

 


03.11.2020: Erhebliche Geruchsbelästigungen am Wochenende

Am Freitag, dem 23.10., und am Samstag, dem 24.10.2020, wurde im Stadthäger Asphaltmischwerk fast rund um die Uhr gearbeitet. Der Wind aus Südwesten verteilte den übel riechenden Gestank über die angrenzenden Wohngebiete und die Innenstadt. Dies bestätigen auch die Meldungen zum Geruchskataster der BI.

 

Das Geruchskataster wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und der umliegenden Orte genutzt, um ihrem Unmut über die Geruchsbelästigungen Luft zu machen. Aus Gesprächen mit Betroffenen ist bekannt, dass meistens erst eine bestimmte Leidensschwelle überschritten sein muss, bevor jemand sich hinsetzt und eine Meldung schreibt. Die tatsächliche Belästigung durch Gerüche des Asphaltmischwerks dürfte um ein Vielfaches höher sein als die Anzahl der Meldungen ausdrückt.

 

In einem vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim angeforderten Gutachten wurde seinerzeit u. a. bestätigt, dass vom Asphaltmischwerk zeitweise ein intensiver und auch sehr unangenehmer Geruch ausgeht. Die Fa. Ahrens hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen zur Minderung der Gerüche aus der Asphaltproduktion angekündigt. So teilte der Geschäftsführer Anthony Gilles der BI im Mai 2018 mit, dass eine komplette Einhausung der Verladestelle projektiert und dortige Wasserdüsen besser platziert werden sollten. Die BI versteht nicht, dass trotz der angekündigten Maßnahmen über die Jahre keine wesentliche Reduzierung der Geruchsbelästigungen eingetreten ist, wie unser Geruchskataster zeigt, und wird weiter auf Verbesserungen dringen.


07.10.2020: BI fordert Beteiligung von Ahrens an den Kosten der Sanierung der Bahnlinie

Als einer der Hauptprofiteure des Streckenabschnitts zwischen Stadthagen und Nienstädt sollte sich nach Auffassung der BI auch die Fa. Ahrens an den notwendigen Kosten für die Sanierung der Bahnlinie beteiligen. Schließlich wird auf dieser Bahnstrecke einiges an Material angeliefert und das im Vergleich zu LKW-Transporten auch erheblich kostengünstiger für Ahrens. 

 

Dazu muss man wissen: Die Bahnstrecke Rinteln-Stadthagen muss auf dem Abschnitt von Stadthagen bis Nienstädt für rund 600.000 € saniert werden. Die Fa. Ahrens bezieht nach eigenen Angaben in den SN vom 11.09.2020 „locker 30.000 Tonnen an Split“ mit der Bahn. Würde die Bahnlinie stillgelegt, müssten mehr als 1.200 Lastwagen pro Jahr das Material heranschaffen, was jährlich zusätzliche Kosten von etwa 180.000 € für die Firma verursachen würde.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bereits heute durch die zahlreichen LKW-Fahrten der Fa. Ahrens belästigt. Daher ist die BI strikt dagegen, dass weitere Anlieferungen von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Allerdings erwarten wir, dass sich das Unternehmen angemessen an der Sanierung beteiligt und nicht alles auf den Steuerzahler abgewälzt wird.

 

Berücksichtigt man Straßenbaumaßnahmen am Georgschacht, die hohen bewilligten EU-Fördergelder sowie die durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand anfallenden Kosten, so haben die Steuerzahler nach Auffassung der BI bereits Unsummen zum Vorteil des Unternehmens gezahlt.

 

Demgegenüber vermuten die BI aufgrund ihrer Recherchen, dass seitens des Unternehmens in den letzten Jahren keine Gewerbesteuern an Stadthagen geflossen sind. Denn die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse der Fa. Ahrens weisen für Stadthagen von 2015 bis 2017 steigende Fehlbeträge aus, zuletzt von über 1 Million €. Ob sich die Verluste noch weiter erhöht haben, ist nicht bekannt. Denn von der Offenlegung des Jahresabschlusses ist die Fa. Ahrens ab 2018 befreit, nachdem sie in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m. b. H. & Co. KG, einbezogen wird. Die BI hätte sich hier mehr Transparenz gewünscht.

 

Die BI ist der Auffassung, dass für die Fa. Ahrens bereits viel Steuergeld vergeudet worden ist. Daher ist es für sie inakzeptabel, wenn das Unternehmen quasi zum Nulltarif von der Gleissanierung profitiert. Mit der Subventionierung dieses Unternehmens durch den Steuerzahler muss endlich Schluss sein. Die Fa. Ahrens muss sich an den Kosten der Sanierung beteiligen.


15.07.2020: Umweltministerium hat auf unsere Fachaufsichtsbeschwerde geantwortet

Das Umweltministerium in Hannover hat auf unsere Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Hildesheim geantwortet und wir freuen uns, dass endlich mit der Aufstellung einer mobilen Abwasserbehandlungsanlage etwas geschehen ist.

 

Zum Hintergrund: Auf dem Gelände der Fa. Ahrens werden belastete Bitumengemische und belasteter Gleisschotter gelagert und behandelt. Regenwasser kann in dieses Material gelangen und gefährliche Stoffe ausschwemmen. Daher befürchten wir, dass schon über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen belastetes Wasser in den angrenzenden Bach gelangt sein könnte, denn eine Abwasseraufbereitungsanlage gab es bis dato nicht. Auf diesen Zustand hatte die BI das GAA in Hildesheim schon Anfang letzten Jahres hingewiesen und die Behörde zum Einschreiten aufgefordert. 

 

mobile Abwasserbehandlungsanlage
mobile Abwasserbehandlungsanlage

Dass unsere Befürchtungen durchaus berechtigt waren, haben inzwischen Sedimentuntersuchungen im Regenrückhaltebecken bestätigt. Nach den uns vorliegenden Ergebnissen wurden unter anderem PAKs, die als krebserregend eingestuft werden, und Pflanzenschutzmittel festgestellt.

 

Da sich das Gewerbeaufsichtsamt für unzuständig hielt, obgleich die Behörde die Behandlung des belasteten Materials auf dem Firmengelände genehmigt hatte, hatten wir uns mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Umweltministerium in Hannover gewandt.

 

Inzwischen liegt der BI die Antwort des Ministeriums vor. Danach wurde in Abstimmung mit dem Landkreis als unterer Wasserbehörde zunächst als Übergangslösung eine mobile Anlage zur Behandlung des Abwassers am Regenrückhaltebecken in Betrieb genommen. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis zwischen dem Landkreis und der Fa. Ahrens eine dauerhafte Lösung abgestimmt ist und der Landkreis über eine von der Fa. Ahrens zu beantragende Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis entschieden hat.

 

Laut Umweltministerium wurde der Fa. Ahrens vorsorglich mitgeteilt, dass, wenn der Abstimmungsprozess mit dem Landkreis scheitern sollte, weitere Maßnahmen geplant seien. So könne auch die Annahme von Abfällen durch das Gewerbeaufsichtsamt eingeschränkt werden.

 

 

Wir werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten.


16.06.2020: NDR berichtet über Belästigung der Bewohner durch ein Asphaltmischwerk

Auch in Schleswig-Holstein beklagen sich die Bürger über den von dem dortigen Asphaltmischwerk ausgehenden Dreck, Lärm und Gestank. Daher haben sie die Bürgerinitiative "Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt" gebildet.

Am 15.06.2020 berichtete der NDR über die Aktivitäten der Bürgerinitiative aus Wahlstedt.


27.03.2020: Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Mit Schreiben vom 27.03.2020 haben wir beim Niedersächsischen Umweltministerium eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eingelegt. Damit wollen wir erreichen, dass das Ministerium das Gewerbeaufsichtsamt anweist, seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.

 

Dem liegt - kurz zusammengefasst - folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fa. Ahrens darf aufgrund der vom Gewerbeaufsichtsamt im Jahre 2012 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung u. a. auch belasteten Gleisschotter lagern und behandeln (bis Zuordnungsrichtwert Z.2). Derartige Stoffe gelten grundsätzlich als wassergefährdend. Regenwasser kann jederzeit in die aufgehaldeten Abfälle eindringen und gefährliche Stoffe eluieren und ausschwämmen. Das mit wassergefährdenden Stoffen angereicherte Schmutzwasser kann über die Niederschlagsentwässerung über das Firmengelände zum Regenklär- und Regenrückhaltebecken fließen, wo es dann versickert oder in einen angrenzenden Graben abfließt.

 

Dies ist nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und nach weiteren wasserrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Vielmehr muss derartiges Schmutzwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage geklärt werden. Eine derartige Anlage ist aber auf dem Firmengelände nicht vorhanden.

 

 

Da sich die Behörde bislang weigert, entsprechend tätig zu werden, und außerdem sogar entgegen u. E. eindeutigen landesrechtlichen Regelungen (ZustVO-Wasser) seine Zuständigkeit ablehnt, sahen wir uns zur Fachaufsichtsbeschwerde veranlasst.


16.03.2020: Über 1.000 Beschwerden über den Gestank des Asphaltmischwerks

Seit 2014 können der BI Geruchsbelästigungen durch das Stadthäger Asphaltmischwerk der Fa. Ahrens gemeldet werden. 

Bis Ende 2019 gingen bei der BI 1.064 Geruchsmeldungen ein. 

 

Wenn man berücksichtigt, dass das Schreiben einer Geruchsmeldung mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden ist, dann kann man davon ausgehen, dass solche Meldungen nur bei erheblicher Geruchsbelästigung geschrieben werden und die Mehrzahl der Fälle gar nicht gemeldet wird. Aus zahlreichen Gesprächen mit Meldenden ist bekannt, dass meistens erst eine bestimmte Leidensschwelle überschritten sein muss, bevor jemand sich hinsetzt und eine Meldung schreibt. Die tatsächliche Belästigung durch Gerüche des Asphaltmischwerks ist wahrscheinlich um ein Vielfaches höher als es sich in der Zahl 1064 ausdrückt.

 

In dem nachfolgenden Plan ist durch rote Sternchen verzeichnet, wo sich in Stadthagen und der Umgebung Bürgerinnen und Bürger durch den Gestank des Asphaltmischwerkes belästigt oder sogar gesundheitlich beeinträchtigt fühlten. Die Auswertung zeigt, dass der Gestank nicht nur in der näheren Umgebung des Asphaltmischwerks wahrgenommen wird, sondern sogar über die Stadtgrenzen hinaus.

Die BI hat jede einzelne Geruchsmeldung auf Plausibilität überprüft.

Das heißt, es wurde geprüft, ob die vorherrschende Windrichtung vom Standort der Fa. Ahrens zum Meldenden gegeben war. Außerdem wurden Straßenbaumaßnahmen - insb. Asphaltierungen - in der Nähe des Meldenden berücksichtigt.


25.10.2019: Ahrens-LKW landet im Graben

 

Laut Schaumburger Nachrichten steckte am Donnerstag, dem 24.10.2019, ein LKW im Graben der L 444 fest; das dem Artikel beigefügte Bild zeigt einen LKW der Fa. Ahrens.

 

Zur Bergung des Fahrzeugs musste die Straße gesperrt werden.

 



04.09.2019: Landkreis schreitet bei Fa. Ahrens ein

Die BI hat festgestellt, dass die Fa. Ahrens unter Verstoß gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung Oberflächenwasser unbehandelt direkt in das Gleisbett ableitet. Darüber haben wir den Landkreis informiert. Der hat sofort reagiert und für Abhilfe gesorgt.

 

Auf dem Gelände der Fa. Ahrens kann – insbesondere bei Regen -  kontaminiertes Oberflächenwasser anfallen. Deshalb muss sämtliches Oberflächenwasser auf dem Gelände gesammelt und einer Entwässerungseinrichtung zugeführt werden. Dies schreibt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ausdrücklich vor.

 

Dies zeigt uns wieder einmal, wie wichtig und notwendig die Überwachung und ständige Kontrolle der Fa. Ahrens durch die zuständigen Behörden sind.

Lesen Sie hierzu auch den beigefügten Leserbrief aus den Schaumburger Nachrichten vom 14.09.2019:

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Leserbrief von Bernd Degener.pdf
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18.07.2019: Ahrens-Laster verlieren Asphalthaftkleber

Am 17. und 18.07.2019 berichteten die Schaumburger Nachrichten (SN), dass mehrere Fahrzeuge der Firma Ahrens auf einer Strecke von 20 Kilometern Bitumen verteilt hätten. Der Geschäftsführer der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr rechnete mit einem Schaden von 50.000 €.

 

Weitere Informationen können Sie in dem nachfolgenden SN-Artikel lesen.


20.06.2019: Ahrens wehrt sich gegen kontinuierliche Messeinrichtung

Das Gewerbeaufsichtsamt hat der Fa. Ahrens mit Bescheid vom 18.09.2018 die Erhöhung der Asphaltproduktion von 120.000 auf 190.000 Tonnen im Jahr genehmigt.

 

Damit könnten sich nach unseren Berechnungen die zulässigen Emissionen allein aus dem Schornstein auf

• 1,29 Tonnen Staub pro Jahr

• 325 kg krebserzeugende Stoffe pro Jahr

• 64 Tonnen Kohlenmonoxid pro Jahr

• 22,5 Tonnen Schwefeloxide pro Jahr

• 22,5 Tonnen Stickstoffoxide pro Jahr

erhöhen. Die genauen Berechnungen finden Sie hier.

 

Darüber hinaus können sich bis zu 47,5 Tonnen Staub pro Jahr aus dem Umschlag von Abfällen und Zuschlagstoffen sowie bis zu 241 Tonnen Staub pro Jahr aus der Bauschuttrecyclinganlage und der Bodeneinlagerung auf der Halde ergeben.

 

Mit der Genehmigung hat das Gewerbeaufsichtsamt gleichzeitig die "Errichtung einer kontinuierlichen Messeinrichtung" angeordnet. Als wir uns jetzt bei der Behörde erkundigten, ob diese Messeinrichtung inzwischen fertiggestellt sei, wurde uns am 19.06.2019 folgendes mitgeteilt: 

D. h. auch gegen eine Messeinrichtung wehrt sich Ahrens und hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Man könnte vermuten, dass die Firma nicht will, dass die Bevölkerung erfährt, was alles tatsächlich aus dem Schornstein kommt.


12.02.2019: Auch nach 5 Jahren ist illegal abgelagerter Bodenaushub immer noch nicht entfernt

Bereits im Herbst 2013 hatte die Stadt Stadthagen festgestellt, dass die Fa. Ahrens 11.800 Tonnen mit Sulfat belasteten Boden illegal auf der Halde abgelagert hatte. Daher forderte sie Ahrens auf, das Material bis zum 18.12.2013 wieder abzufahren. Dieser Aufforderung folgte die Firma aber nicht.

 

Stattdessen klagte sie gegen den Bescheid der Stadt vor dem Verwaltungsgericht in Hannover und dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

 

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte im August 2017, dass das Material wieder abgefahren werden muss. Doch selbst nach der unanfechtbaren obergerichtlichen Entscheidung tat sich lange Zeit nichts.

 

Erst jetzt - nach über 5 Jahren - bequemt sich Ahrens offenbar, die illegalen Ablagerungen wieder von der Halde zu entfernen.

 

Wir können daher dem Verfasser eines Leserbriefes in den Schaumburger Nachrichten nur zustimmen, der unter der Überschrift "Vertrauen verloren" schrieb: ".. Unter vertrauensvoller Vorgehensweise stelle ich mir allerdings etwas ganz anderes vor. …"

 

Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und sind gespannt, ob den Ankündigungen der Firma Ahrens wenigstens jetzt Taten folgen.


09.02.2019: Asphaltmischwerk wird wieder abgebaut - in Melle, leider nicht in Stadthagen

In Melle muss die Fa. Bunte ein Asphaltmischwerk wieder abbauen. Damit kommt sie, so wird in der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Sprecher des Meller Bauamtes zitiert, "endlich der politischen Forderung nach".

 

Dem gingen langwierige, auch gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und dem Unternehmen voraus. Bürger hatten sich gegen die Anlage gewehrt, da sie sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt fühlten. Auch ein benachbartes Unternehmen hatte aufgrund der starken Geruchsbelästigungen erwogen, seinen Standort im dortigen Gewerbegebiet aufzugeben.

 

Die Situation in Melle ist nicht mit der Rechtslage in Stadthagen zu vergleichen. Dort war nur eine zeitlich befristete Genehmigung zum Betrieb einer mobilen Anlage erteilt worden. Das Unternehmen wollte die Anlage dauerhaft weiter betreiben, was verhindert werden konnte.