Ihre Beobachtungen

Für den Betrieb des Asphalt-Mischwerkes (AMW) wurden durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim diverse Auflagen zum Schutz der Menschen und der Umwelt erteilt, deren Einhaltung wir von der BI beobachten möchten.

 

Jeder von uns kann dazu beitragen, indem wir Beobachtungen, die uns nennenswert erscheinen, dokumentieren und zentral sammeln.

 

Mit Ihrer Meldung über persönliche Beobachtungen helfen Sie dem Vorstand der BI zu erkennen, ob die zum Betrieb des AMW erforderlichen Auflagen eingehalten werden und damit der Schutzzweck erreicht werden kann. Sollte erkennbar werden, dass Auflagen nicht oder nur ungenügend eingehalten werden, so kann der Vorstand aufgrund der Beobachtungen aktiv werden und bei der Fa. Ahrens und den Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Auflagen einfordern. Die Gesundheit der Bürger muss bei allen Handlungen an erster Stelle stehen.

 

Wichtig sind folgende Aspekte:

 

1.    Geruchsemissionen: Das Geruchskataster wurde bereits bekannt gemacht und kann zur Meldung von Geruchsfeststellungen hier auf der Internet-Seite benutzt werden.

 

2.    Geräuschemissionen: Ruhestörende Geräusche können gemeldet werden.

 

3.    Staubentwicklung: Die Fa. Ahrens ist zur Staubvermeidung verpflichtet. Erkennbare Staubentwicklung sollte daher ebenfalls gemeldet werden.

 

4.    Betriebszeiten:
Der Betrieb ist zulässig von Montag bis Freitag zwischen 04:00 und 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Bei Baumaßnahmen mit besonderem öffentlichen Interesse ist der Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 04:00 bis 22:00 Uhr zulässig.

 

Durch Ihre Beobachtungen geben Sie uns die Informationen, die wir brauchen, um Verbesserungen zu erreichen. Helfen Sie mit, informieren Sie auch Nachbarn, Freunde und Bekannte. Sehr hilfreich können auch Fotos sein, mit denen die Aussagen untermauert werden. Bei digitalen Aufnahmen wird der Zeitpunkt immer automatisch zusammen mit der Datei abgespeichert.

 

Sie können unser Beobachtungsformular benutzen (siehe Geruchskataster) oder uns die Meldung per E-Mail mitteilen (info@bi-stadthagen.de). Natürlich kann auch eine schriftliche Mitteilung an eines der Vorstandsmitglieder gesendet werden.

 

Vielen Dank, für Ihre Mitwirkung.