18. November 2014 - Begrenzung von Emissionen

BI hakt nach beim Gewerbeaufsichtsamt

Die Fa. Ahrens hat entsprechend ihren Antragsunterlagen eine Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 29,7 Megawatt errichtet. In dem von der BI angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover stellte das Gericht fest, dass die Leistung auf 10,8 Megawatt zu begrenzen ist und ein darüber hinausgehender Betrieb nicht von der Genehmigung gedeckt sei - also rechtswidrig ist.


Wenn die Firma ihre Brenner nur zu etwa 36% nutzen darf, verringern sich damit die Emissionen um etwa 64%.Der BI ist daran gelegen, dass nachprüfbar und unveränderbar die Begrenzung im täglichen Betrieb sichergestellt ist. Fraglich ist, wie dies wirksam und überprüfbar erfolgt.


In der 4. Sitzung des Beirates Asphaltmischwerk am Georgschacht hatte der Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes am 29. Juli 2014 erklärt, dass die Fa. Ahrens bis spätestens zum 1. November 2014 ein Konzept zur Sicherstellung der Begrenzung des Abgasvolumenstromes auf 49.500 m³/h und damit der Gesamtfeuerungswärmeleistung von 10,8 MW vorzulegen habe. Sollte dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werde das GAA mit verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Mitteln die Sicherstellung durchsetzen.

 

Der 1. November ist inzwischen verstrichen und das Asphaltmischwerk produziert weiterhin. Daher müsste die Fa. Ahrens zwischenzeitlich ein entsprechendes Konzept vorgelegt und mit dem Gewerbeaufsichtsamt abgestimmt haben.

 

Nach unseren Informationen hat die Fa. Ahrens gegenüber der Stadt erklärt, dass die Begrenzung durch eine entsprechende Einstellung des Ventilators erfolge. Die konsequente Begrenzung der Feuerungswärmeleistung auf 10,8 Megawatt ist, wie uns Fachleute versichern, hierdurch technisch aber gar nicht möglich.

 

Die BI hat dem Gewerbeaufsichtsamt mit Schreiben vom 17. Nov. 2014 ihre Bedenken mitgeteilt und das Amt um Mitteilung gebeten,in welcher überprüfbaren Weise die Begrenzung des Abgasvolumenstromes und der Gesamtfeuerungswärmeleistung letztlich sichergestellt wird.


Auf die Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes sind wir sehr gespannt.


Nachfolgend finden Sie das Schreiben an das Gewerbeaufsichtsamt:

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Schreiben an das GAA vom 17.11.2014.pdf
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